Schulbeurlaubung – Weltreise mit schulpflichtigen Kindern

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  • Beitrag zuletzt geändert am:16. November 2024
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Eine Weltreise mit schulpflichtigen Kindern – das klingt toll: Familienzeit, kein Termindruck und die Möglichkeit, intensiv auf individuelle Bedürfnisse einzugehen. Langzeitreisen in jungen Jahren, bevor das erste Kind auf die Welt kommt, sind heutzutage keine Seltenheit mehr. Auch der Begriff Elternzeitreise wird immer häufiger verwendet, vor allem dank des Elterngeldes: Frischgebackene Eltern erkunden mit ihren Babys im Tragetuch die Welt. Die gute Nachricht: Auch mit schulpflichtigen Kindern ist es durchaus möglich, die Welt zu bereisen!

In diesem Blogartikel dreht sich alles um die Beantragung der Schulbeurlaubung. Wir erläutern euch Schritt für Schritt unsere Gespräche mit Lehrerinnen und den zuständigen Entscheidungsträgern an den Schulen unserer Kinder. Auf unserem Weltreise-Blog findet ihr zudem im Menüpunkt „Travelschooling“ weitere Tipps, wie ihr eure Kinder während der Reise selbst unterrichten könnt. Abschließend berichten wir von unseren Erfahrungen mit der Rückkehr in den Schulalltag nach der Weltreise.

Schulpflicht in Deutschland

Seit über 100 Jahren besteht in ganz Deutschland die Schulpflicht. Kinder müssen ab einem bestimmten Stichtag – der je nach Bundesland variiert – die Schule besuchen.

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied zu einigen Nachbarländern: In Österreich oder der Schweiz gilt beispielsweise eine „Bildungspflicht“. Das bedeutet, es geht nicht zwingend darum, ein Schulgebäude zu besuchen, sondern darum, bestimmte Bildungsstandards zu erfüllen – was auch durch Homeschooling möglich ist. In Deutschland besteht diese Möglichkeit nur in Ausnahmefällen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, jedoch nicht aufgrund einer Weltreise.

Wenn ihr eine Weltreise mit schulpflichtigen Kindern plant, habt ihr zwei Optionen:

1.Möglichkeit: Schulbeurlaubung der schulpflichten Kinder für die Weltreise

Eines vorweg: Wir sprechen hier ausschließlich von einer Langzeitreise, nicht davon, einfach den Urlaub um ein paar Tage zu verlängern! Solche Anfragen werden in der Regel nicht gerne gesehen – verständlicherweise, denn sonst würden die Klassenzimmer schon einige Tage vor Ferienbeginn leer bleiben (z. B. wegen günstigerer Urlaubszeiten).

Ihr könnt einen Antrag auf Schulbeurlaubung für den gewünschten Zeitraum stellen.

Achtung: Wer diesen Antrag genehmigen darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Im besten Fall wird der Antrag bewilligt, und eure Kinder müssen während der Reise nicht die Schule besuchen. Ihr erhaltet dann eine schriftliche Bestätigung der Schule eurer Kinder über die Dauer der Beurlaubung.

Wir haben für unsere beiden Kinder eine Schulbeurlaubung erhalten. Die einzelnen Schritte erklären wir euch weiter unten. Uns ist es außerdem wichtig zu betonen: Wir sind keine Gegner des Schulsystems! Unsere Kinder sind gerne zur Schule gegangen, und wir haben uns dort immer sehr wohl gefühlt. Sowohl der Grundschule als auch der weiterführenden Schule fühlen wir uns sehr verbunden.

2. Möglichkeit: Abmeldung aus Deutschland

Sollte euer Antrag auf Schulbeurlaubung abgelehnt werden, habt ihr die Möglichkeit, euren Wohnsitz in Deutschland abzumelden. Vielleicht entscheidet ihr euch auch direkt für diese Option, beispielsweise wenn ihr eine Open-End-Reise plant.

Sobald ihr auf Reisen seid und euer Kind in Deutschland nicht mehr gemeldet ist, entfällt die Schulpflicht. Wenn ihr plant, in einem anderen Land einen Wohnsitz zu nehmen, müsst ihr die dort geltenden Regelungen zur Schulpflicht beachten.

Die Abmeldung aus Deutschland hat jedoch einige Konsequenzen. Nach Ablauf der einjährigen Schulbeurlaubung für unsere Weltreise mit schulpflichtigen Kindern haben wir uns für eine Open-End-Reise entschieden und unseren Wohnsitz in Deutschland aufgegeben und abgemeldet.

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Julians Einschulung 2018
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Einschulung Jonas 2015

Mehr als 3 Jahre Weltreise mit Kindern – einmal um die Welt. Und jetzt? Vom Freiheitsgefühl auf Reisen zurück in den Schulalltag. Im Newsletter berichte ich euch ehrlich und offen über unsere Rückkehr nach Deutschland und wie uns der Neustart gelingt. Abonniert jetzt den Newsletter, um an unserer Gedankenwelt teilzuhaben und zudem kein spannendes Reiseziel mehr zu verpassen.

Unsere Vorgehensweise zur Beantragung der Schulbeurlaubung

Unsere Situation:

Wir lebten in Hessen, wo die jeweilige Schulleitung den Antrag auf Schulbeurlaubung genehmigen darf.

  • Julian war zu Beginn unserer Weltreise acht Jahre alt und besuchte die zweite Klasse. 
  • Jonas war damals elf Jahre alt und ging in die fünfte Klasse. 

Jonas war erst seit einigen Monaten auf der weiterführenden Schule. Zuvor besuchte er dieselbe Grundschule wie sein Bruder, sodass uns die Direktorin der Grundschule bereits gut kannte. Der Direktor des Gymnasiums, das Jonas nun besuchte, kannte uns bis zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht.

Vorbereitung auf die Schulgespräche:

Zunächst ist es wichtig, herauszufinden, wer euren Antrag genehmigen darf. Dafür solltet ihr das Schulgesetz eures Bundeslandes zur Hand nehmen und genau durchlesen. In Hessen ist das Thema Schulbeurlaubung in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) geregelt.

Dort heißt es: „(2) Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenleitung, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter; bei Auszubildenden in der Berufsschule im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb.

Auf Grundlage dessen konnten wir unsere Schulbeurlaubung direkt mit den jeweiligen Schulleitern besprechen. Um Erfahrungen von anderen Reisefamilien zu erhalten, empfehle ich euch, Weltreisegruppen mit Kindern auf Facebook beizutreten. Dort gibt es häufig Sammelposts, in denen ihr nachsehen könnt, ob jemand in eurem Bundesland bereits Erfahrungen gesammelt hat.

Es ist entscheidend, ob ihr euren Antrag mündlich vorbringen könnt oder „nur“ schriftlich einreichen müsst. Ein mühevoll ausgearbeiteter Antrag, der eure Leidenschaft für fremde Kulturen ausdrückt, könnte auf einem überfüllten Schreibtisch in einer Behörde schnell abgelehnt werden. Sitzt ihr jedoch der entscheidenden Person direkt gegenüber, fällt es ihr sicherlich schwerer, euren großen Traum nicht angemessen zu unterstützen.

Zur Vorbereitung auf die Gespräche habe ich das hessische Schulgesetz und den Rahmenlehrplan durchgelesen. Als ich den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule studierte, wurde mir einmal mehr klar, warum wir diese Reise machen wollen. Es geht um Werte wie Toleranz und Gerechtigkeit, um das Kennenlernen fremder Kulturen, eine vorurteilsfreie Weltanschauung und verantwortungsvolles, gesellschaftliches Handeln. All diese Aspekte, die für eine Weltreise mit schulpflichtigen Kindern sprechen, finden sich tatsächlich im Bildungsauftrag der Schule wieder!

Folgende Fragen solltet ihr beantworten können:

  • Werdet ihr euer Kind während der Reise unterrichten?
  • Welche Möglichkeiten der Unterrichtung habt ihr im Blick? (eigenes Lernmaterial, Lernmaterial der Schule, Fernschule etc.)
  • Soll euer Kind nach der Reise in seine alte Klasse zurückkehren?
  • Wie soll der Kontakt zur Schule während der Reise ablaufen (oder soll er überhaupt bestehen)?

Wir hatten zu allen Punkten eine Meinung, besprachen diese jedoch offen mit den Lehrern und Schulleitern und trafen am Ende gemeinsam eine Entscheidung. Ihr solltet nicht starr an eurem Standpunkt festhalten, aber gut vorbereitet in die Gespräche gehen.

Denkt immer daran: Die Entscheidungsträger in der Schule haben meist langjährige Erfahrung im Unterrichten von Kindern. Diese Expertise kann euch wertvolle Perspektiven bieten, also seid offen für deren Meinungen. An unseren Schulen gab es übrigens bis dato keine Erfahrungen mit einer Beurlaubung aufgrund einer Weltreise.

Gespräche mit den Lehrern

Für die Kinder war es eine schwierige Situation: Zu Hause sprachen wir ständig über das Thema Weltreise, doch in der Schule durften sie nichts davon erzählen. Ich wollte unnötige Missverständnisse oder Komplikationen vermeiden. Daher vereinbarten wir frühzeitig Termine mit den jeweiligen Klassenlehrerinnen und der Schuldirektorin. Tatsächlich wussten die Lehrkräfte von unseren Plänen, bevor wir es einigen unserer engsten Freunde erzählt hatten.

Zunächst entschied ich mich, mit den Klassenlehrerinnen zu sprechen. Sie kannten unsere Kinder gut, und ihre Meinung war mir sehr wichtig. Die Gespräche verliefen äußerst positiv – beide Lehrerinnen befürworteten die Reise und zeigten ehrliches Interesse. Die Kinder waren bei diesen Gesprächen dabei und konnten direkt die Fragen der Lehrerinnen beantworten.

Gespräche mit den Schuldirektoren

Gemeinsam mit Mark fand zunächst das Gespräch mit der Direktorin der Grundschule statt (zu diesem Zeitpunkt waren beide Kinder noch in der Grundschule). Ich muss zugeben, wir waren beide ziemlich aufgeregt.

Zu unserer Freude stießen wir auf interessierte Fragen und bereits einige Ideen zur Umsetzung unserer Pläne. Die Schulleitung versicherte sich nochmals – sogar bis hin zum Kultusministerium –, dass in Hessen tatsächlich die Schulleitungen der jeweiligen Schulen die Genehmigung für eine Weltreise mit schulpflichtigen Kindern erteilen dürfen.

In den folgenden Monaten erhielten wir schließlich unsere schriftliche Genehmigung für eine einjährige Schulbeurlaubung.

Das klingt jetzt vielleicht emotionslos, so wie es hier steht, aber ihr könnt euch sicher vorstellen, dass uns ein riesiger Stein vom Herzen fiel!

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Travelschooling in Sizilien

Idealer Reisezeitpunkt für die Weltreise mit schulpflichtigen Kindern

Einen wichtigen Punkt hatten wir auf unserer Liste, bei dem wir uns unsicher waren: Der richtige Zeitpunkt für die Weltreise mit unseren schulpflichtigen Kindern. Da wir an keinen festen Termin gebunden waren (wie zum Beispiel ein Sabbatical), wollten wir den Reisezeitraum so wählen, dass er bestmöglich dem Wohl der Kinder entspricht.

Die beiden Direktoren, die glücklicherweise gut miteinander vernetzt waren, schlugen vor, die Kinder nicht für ein klassisches Schuljahr (von Sommer bis Sommer) aus der Schule zu nehmen, sondern lieber zum Halbjahr zu starten. Der Hintergrund war, dass die Rückkehr für die Kinder zum Halbjahr einfacher wäre. Sie könnten in ihre alten Klassen zurückkehren, und die Lehrkraft hätte bis zum Schuljahresende Zeit, zu prüfen, ob der Unterrichtsstoff sitzt und eine Versetzung in die nächste Klasse möglich ist.

Einen idealen Zeitpunkt aus Schulsicht gibt es vermutlich nicht wirklich, da zu viele individuelle Aspekte des Kindes eine Rolle spielen. In den vielen Gesprächen mit Lehrern und Schulleitern wurde uns jedoch immer wieder klar, dass unsere Kinder im Mittelpunkt standen. Alle Lehrer und Direktoren unterstützten uns und glaubten an unsere Pläne. Ich muss zugeben, damit hatte ich nicht gerechnet. Es tat unglaublich gut, nicht gegen Argumente kämpfen zu müssen, sondern gemeinsam Lösungen zu finden!

Kurze Zusammenfassung unserer Schritte zur Schulbeurlaubung für eine Weltreise:

  • Entscheidung: Schulbeurlaubung oder Abmeldung aus Deutschland
  • Entscheidung: Freilernen oder Unterrichten
  • groben Plan der Reise mit Zielen und Wünschen (auch aus entwicklungstechnischer Sicht für die Kinder)
  • mit dem Schulgesetz und dem Lehrplan auseinandersetzen
  • Klären, wer die Schulbeurlaubung entscheiden darf
  • Gespräche mit den Klassenlehrern vereinbaren
  • Gespräche mit den Schuldirektoren vereinbaren
  • schriftlichen Antrag zur Schulbeurlaubung einreichen
  • falls genehmigt: Nächster Schritt – „Wie unterrichten wir während der Weltreise?“
  • falls abgelehnt: Gründe erfragen, Argumente entkräften, mit den Konsequenzen einer Abmeldung aus Deutschland beschäftigen.

Teilt uns in den Kommentaren gerne eure Erfahrungen zum Thema Schulbeurlaubung für die Weltreise mit!

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Wie unterrichten wir unsere Kinder während der Weltreise?

Zu Beginn hatten wir geplant, uns grob an den Lehrplan der Schulen zu halten. Wir hatten Lernhefte für Mathe, Deutsch und Englisch in den jeweiligen Klassenstufen dabei und die Arbeitsbücher digital abgespeichert.

→ Hier findet ihr unseren Rückblick auf das erste halbe Jahr unserer Reise, mit Route und noch interessanter für euch – der Entwicklung, die wir während dieser Zeit erlebt haben. Vom Homeschooling zum Freilernen.

Wir haben uns nach einem Jahr auf Weltreise dann dazu entschieden, unsere Reise auf unbestimmte Zeit fortzuführen. Wir bildeten uns (alle) im Rahmen einer für uns passenden Mischung aus Freilernen und Homeschooling weiter. Wie unser „Travelschooling“ so funktioniert erzähle ich in diesem Blogbeitrag.

Außerdem schildere ich im Blogbeitrag „Freilernen – wie sich unsere Kinder Bildung erschließen“ meine Gedanken zum Freilernen.

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Weitere Blogbeiträge zur Planung einer Weltreise mit Kindern:

Unsere Erfahrungen zur Rückkehr in die Schule nach der Weltreise

Nach insgesamt 3 1/2 Jahren schulfrei besuchten unsere Kinder zum ersten Mal wieder eine Schule in Deutschland. Nicht nur wir waren gespannt: Welche Herausforderungen würden auf uns zukommen? Wie würden die Jungs eingestuft werden?

Sobald uns klar war, wo wir uns niederlassen würden, kontaktierten wir die zuständige Schule und informierten per E-Mail über unsere Situation und das voraussichtliche Rückkehrdatum. Nur acht Tage nach unserer Wohnsitzanmeldung lag bereits ein Schreiben des Schulamts im Briefkasten mit der Frage: „Wo gehen die Kinder zur Schule?“ Kurz darauf fand das Gespräch mit den Stufenleitern der neuen Schule statt.

Zwei sehr nette Damen saßen uns gegenüber, unterhielten sich mit den Kindern, warfen einen kurzen Blick in die Lernordner und stellten die entscheidende Frage: „Welchen Schulzweig möchtet ihr besuchen und in welche Klassenstufe möchtet ihr gehen?

Es gab weder Tests noch Prüfungen.

Beide Kinder wurden altersgerecht eingestuft und durften den Schulzweig wählen, den sie sich ausgesucht hatten.

In unserem Fall bedeutete das: Julian, der zuletzt in der 2. Klasse der Grundschule war, kam in die 6. Klasse des Gymnasiums. Jonas, der zuletzt die 5. Klasse auf dem Gymnasium besucht hatte, kam in die 9. Klasse der Realschule. 

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Wir hoffen, unsere Beiträge konnten euch bei der Reiseplanung helfen. In diesen Blog investieren wir viel Zeit und Leidenschaft, und wir stellen die Inhalte gerne kostenlos zur Verfügung. Falls ihr unsere Arbeit finanziell wertschätzen möchtet, freuen wir uns über eine kleine Unterstützung – so helft ihr uns, weiterhin nützliche Inhalte für euch zu erstellen.

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Mehr als 3 Jahre Weltreise mit Kindern – einmal um die Welt. Und jetzt? Vom Freiheitsgefühl auf Reisen zurück in den Schulalltag. Im Newsletter berichte ich euch ehrlich und offen über unsere Rückkehr nach Deutschland und wie uns der Neustart gelingt. Abonniert jetzt den Newsletter, um an unserer Gedankenwelt teilzuhaben und zudem kein spannendes Reiseziel mehr zu verpassen.

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Dieser Beitrag hat 35 Kommentare

  1. Johannes

    Liebe Strandfamilie,
    vielen Dank für eure sehr inspirierenden Berichte! Wir sind gerade dabei, unsere Europareise mit dem Wohnmobil zu planen. Leider ist es hier in Bayern nicht möglich, unsere beiden Grundschüler beurlauben zu lassen… Typisch Bayern halt. Wir werden uns deshalb komplett aus Deutschland abmelden müssen. Dann steht in den Ausweisen „ohne festen Wohnsitz in Deutschland“, was irgendwie ziemlich cool klingt. 🙂
    Nochmals vielen Dank, wir wünschen euch von Herzen alles Gute!
    Viele Grüße,
    Familie H.

    1. Jenni

      Hallo ihr Lieben! Da habt ihr ja eine spannende Zeit vor euch! Wir haben nach unserem ersten Weltreisejahr entschieden, auf unbegrenzte Zeit weiterzureisen und haben dann auch unseren Wohnsitz abgemeldet. „Ohne festen Wohnsitz“ steht also mittlerweile auch in unseren Personalausweisen ;). Meldet euch gerne, wenn ihr Fragen habt. Wir wünschen euch alles Liebe und eine tolle Zeit, viele Grüße Jenni

    2. Sarah

      Hallo Johannes, wir sind auch aus Bayern und informieren uns über das Beurlauben in der Grundschulzeit. Kannst du mir sagen ob ihr es schlussendlich mit dem Abmelden aus Deutschland lösen konntet oder habt ihr eine andere Möglichkeit gefunden?

      Liebe Grüße
      Sarah

      1. Jenni

        Hallo Sarah, für Johannes kann ich nicht antworten, aber wir waren 2 1/2 Jahre ohne Meldeadresse in Deutschland auf Reisen. Das war unterwegs kein Problem. Seit einem halben Jahr leben wir wieder in Deutschland – die Rückkehr (anmelden, wieder in die Schule etc.) hat sehr gut geklappt. Wichtig ist eben, dass ihr euch mit den Folgen einer Abmeldung vertraut macht: Kindergeldberechtigung, wo werden Steuern gezahlt, Krankenkasse… Liebe Grüße Jenni

    3. Kai

      Hey Johannes, hat es bei euch in Bayern keinen Weg gegeben die Kids aus der Schule zu nehmen? Paragraph 20 Abs. 3 Bayrisches Schulgesetz sollte das doch hergeben: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchO2016-20
      Der sagt, „(3) 1Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden.“ Ging sich das bei euch nicht aus bzw. war der Paragraph nicht anwendbar?
      Wir planen unsere Tochter nach der Grundschule für ein Jahr rauszunehmen und ein Jahr später auf die weiterführenden Schule zu schicken. Das wollte ich eigentlich über diesen Gesetzespunkt machen. Danke für eure Erfahrungen. Gruß Kai

      1. Jenni

        Hi Kai, erfahrungsgemäß wird selten von alten Kommentatoren wieder geantwortet. Ich rechne daher nicht damit, dass Johannes antworten wird. Grundsätzlich interpretiere ich den Paragraph 20 auch positiv für euch – nur bedeutet dies eben nicht, dass jedem Antrag stattgegeben wird. Sie „können“ befreit werden. Das hängt dann immer sehr stark von der entscheidenden Kraft ab. Soweit ich weiß, darf in Bayern die Schulleitung darüber entscheiden. Habt ihr mit dieser schon gesprochen? Liebe Grüße Jenni

  2. Kerstin

    Hallo liebe Community, mit dem „Abmelden“ hört sich nach dem „einfacheren“ Weg an. Wisst ihr wie es sich bei Rückkehr verhalten würde? Und wie ist es dann beim Reisen, sprich Reisepass? Gab es da mal Probleme? Danke für Antworten und weiterhin allen eine schöne Reise!

    1. Jenni

      Hallo Kerstin, den Personalausweis behält man bei der Abmeldung, es kommt einfach ein Aufkleber „ohne Wohnsitz in Deutschland“ hinten drauf. Wenn ihr euch wieder anmeldet, wird dann die neue Adresse drüber geklebt. Allerdings haben wir noch keine Erfahrungen mit der Rückkehr und Wiederanmeldung gemacht (Steuer, Krankenkasse usw. sind ja dann auch einige Punkte). Wir reisen jetzt seit einem Jahr ohne Meldeadresse und bisher war das nie ein Problem. Im außereuropäischen Ausland muss man eh den Reisepass zeigen, dort ist keine Adresse vermerkt. Meldet euch gerne bei Fragen! Alles Liebe euch, Jenni

  3. Andrea

    Hallo liebe Strandfamilie, vor den Kindern waren wir viel und lange am Reisen und dachten nun, dass diese schönen Erfahrungen erstmal warten müssen aber denkste, Ihr habt uns inspiriert und nun steht ein Termin mit der Schulleitung an, nachdem wir Dank Eurer Hilfe einen nachvollziehbaren „Plan“, vor allem im Sinne der Kinder, entwickelt haben. Wir fanden es schwierig einzuschätzen, ob die Schulleitung nicht zuerst informiert werden möchte (als bewilligende Instanz). Wie habt Ihr es empfunden erst die Klassenlehrer ins Boot zu holen? Wir möchten unbedingt vermeiden jemanden auf die „Füße zu treten“ und die Beurlaubung zu riskieren, da wir uns aus beruflichen Gründen nicht komplett abmelden können. Und war es nach den Vorgesprächen letzten Endes ein formloser Antrag (da es im Schulgesetz ja keinen passenden Vordruck gibt)?
    Wir danken Euch für die ausführlichen und so sympathischen Berichte, die einen zum „Loslegen“ ermutigen!

    1. Jenni

      Hallo liebe Andrea! Ja, das ist ein sehr guter Einwand, ob nicht erst die Schulleitung ins Boot geholt wird. Wir waren da auch unentschieden. Letzendlich haben wir uns erst für das Gespräch mit den Klassenlehrern entschieden, da diese die Kinder sehr gut kennen und wir gespannt auf ihre Gedanken und Bedenken (gab keine Bedenken) dazu waren. Die Schulleitung wusste, dass wir erst mit den Lehrern gesprochen hatten und fühlte sich – meiner Meinung nach – nicht auf die Füße getreten. Aber das hängt sicherlich auch von den jeweiligen Persönlichkeiten ab. Die Schulleiter haben uns dann einen Brief geschrieben, indem sie den Kindern die 1-Jahres-Schulbeurlaubung genehmigten. Wir selbst haben keinen Antrag geschrieben. Meldet euch gerne, wenn ihr Fragen habt. Wir wünschen euch alles Liebe auf eurem Weg! Viele Grüße Jenni

  4. Maja

    Hallo, 😀 auch wir beschäftigen uns gerade sehr mit dem Thema Europareise. Wir wollen im Sommer eine Reise ebenfalls mit dem Wohnmobil starten und haben eine Grundschülern (und zwei kleinere Kids). Wir fragen uns gerade ob es denn überhaupt für Vorteile hat, hier angemeldet zu bleiben? 😀 Unser Gespräch mit der Schulleitung steht in den nächsten Tagen an und wir sind gespannt, wie sie reagieren wird. Grundsätzlich ist es für uns schon interessant länger als nur ein Jahr unterwegs zu sein. Da macht eine Abmeldung ja wirklich mehr Sinn, oder? Vielen Dank für euren tollen Beitrag. Liebe Grüße, Maja

    1. Jenni

      Hallo liebe Maja, das hört sich bei euch ja schon sehr danach an, dass ihr eigentlich lieber länger reisen möchtet;). Bei der Abmeldung gibt es bezüglich Krankenkasse, Steuer (Job?) und Kindergeld ein bisschen was zu berücksichtigen. Das ist dann alles ziemlich individuell. Für uns brachte die Abmeldung kaum eine Veränderung, da diese Punkte alle schon geklärt waren und es keine Konsequenzen daraus gab. Lediglich das Kindergeld fiel dann weg (wir sind freiwillig auf Antrag in Deutschland steuerpflichtig, bekommen aber kein Kindergeld, da unser gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht in Europa liegt). Meldet euch gerne bei Fragen. Alles Liebe und viel Erfolg bei euren nächsten Schritten! Liebe Grüße Jenni

  5. Bianca

    Hallo liebe Strandfamilie,
    vielen lieben Dank für euren tollen informativen Beitrag.
    Eine kleine Frage zu folgendem Satz:
    „Wir lebten in Hessen – hier darf die jeweilige Schulleitung den Antrag auf eine Schulbeurlaubung genehmigen (Stand 2021).“
    Habe gerade das ganze hessische Schulgesetz durchgeschaut – wisst ihr zufällig noch wo das steht/stand ?
    Unser Schulleiter beruft sich aktuell darauf, dass er das nicht darf.

    Liebe Grüße aus Hessen
    Bianca

    1. Jenni

      Hi Bianca, ging unseren Schulleitern zu Beginn ähnlich. So ganz eindeutig ist auch keine Formulierung für den Fall „Weltreise mit schulpflichtigen Kindern“ anwendbar. Nach mehrmaliger Rücksprache mit dem Schulamt kam es zu dem Entschluß, dass die Schulleitung entscheiden darf. Im Teil 4 steht unter Paragraph 65 „Ruhen der Schulpflicht“ der Satz: …“Über ein Ruhen entscheidet der Schulleiter“. Hoffe, dies hilft euch weiter. Daumen sind gedrückt, liebe Grüße Jenni

    2. Christina

      Hallo Bianca,
      wir kommen auch aus Hessen und haben momentan genau das gleiche Problem, dass die Schulleitung sich darauf beruft, dass nur das Schulamt diese Entscheidung treffen darf. Konntet Ihr die Schulleitung mittlerweile überzeugen?
      Vielen lieben Dank für Deine Hilfe.
      Liebe Grüße Christina

      1. Jenni

        Hey Christina, habt ihr mal nachgefragt, wo steht, dass nur das Schulamt dies genehmigen darf? Scheinbar sind die Regelungen ja teils so schwammig geschrieben, dass es hier oft zu Unsicherheiten kommt. Unsere Schulleitung (ebenfalls Hessen) hatte telefonisch mit dem Schulamt Rücksprache gehalten und dort die Bestätigung erhalten, dass die Schulleitung über die Schulbeurlaubung entscheiden darf. Liebe Grüße Jenni

    3. Adriana

      Hallo zusammen, ich habe aktuell das gleiche Problem.
      Zwei Kinder (weiterführende Schule) haben eine Beurlaubung, das 3. Kind (Grundschule) nicht- obwohl ich selbst Grundschullehrerin bin.
      Schulamt sagt, ich hätte keine triftigen Gründe.
      Nun habe ich ein großes Problem.
      Beurlaubung wäre für 3 Monate und davon sind drei Wochen Osterferien…
      Wie habt ihr das Problem in Hessen gelöst?

      1. Jenni

        Hallo Bianca. Mensch, dass ist ja ärgerlich, dass du nur für 2 von 3 Kindern eine Beurlaubung bekommen hast. Und die lassen da auch nicht mit sich reden? Wir hatten im ersten Weltreise Jahr eine 1-jährige Schulbeurlaubung – vielleicht hilft es der Schulleitung des Grundschulkindes, wenn es sich mit der Schulleitung der weiterführenden Schule unterhält? Weißt du, was die Bedenken sind? Das Schulamt ist doch in Hessen nicht beteiligt, oder? Über die Beurlaubung darf die Schulleitung entscheiden – zumindest ist das mein Wissenstand. Wir haben uns nach dem einen Jahr abgemeldet. Allerdings ist das vermutlich kein Schritt für euch. Wir hatten keinen Wohnsitz mehr in Deutschland (da gibts dann einiges zu beachten bezüglich Steuer usw). Ich hoffe, ihr findet einen Weg. Daumen sind gedrückt. Liebe Grüße Jenni

  6. Sylvania

    Grüße Dich, Jenni – wie sieht das eigentlich aus, wenn nur ein Teil der Familie (Mutter mit Kind) auf unbestimmte Zeit ins Ausland gehen möchte. Wie oft und vor allem wie lange jeweils darf sie ihren Mann (Vater des Kindes) denn besuchen? Darf das regelmäßig jeden Monat für zum Beispiel 2x je 5 Tage sein? Wir würden uns ebenfalls gerne aus Deutschland abmelden wollen.. Haben jedoch noch keinen festen Wohnsitz im Ausland. Wie läuft das mit der Krankenversicherung? Ich habe einen Job in Deutschland, den ich gerne behalten würde; dafür müsste ich jedoch ebenfalls alle 2 Wochen hinfahren.. Ich wäre sehr dankbar für Tipps..

    1. Jenni

      Hallo Sylvania, leider kann ich dir überhaupt gar nicht weiterhelfen. Sorry! Bin überfragt, was das Thema Job in Deutschland und kein Wohnsitz in Deutschland angeht. Auch zu den Besuchszeiten in Deutschland kann ich nichts hilfreiches beitragen. Wir haben keinen festen Wohnsitz, sind nicht im Angestelltenverhältnis und haben eine Auslandskrankenversicherung. Mit dieser Krankenversicherung dürfen wir maximal 6 Wochen im Jahr in Deutschland sein – aber ich vermute, dass du deine Krankenversicherung durch deinen Job behälst? Vielleicht findest du in den Facebook Gruppen wie „Weltreise mit Kind“ oder anderen Weltreisegruppen nützliche Infos. Wünsche dir alles Liebe, Jenni

  7. Natalie

    Hallo Jenni, vielen Dank für euren Bericht.

    Kann ich sie privat anschreiben?

    Grüße Natalie

  8. Olga

    Liebe Jenni,

    vielen Dank für Euren tollen Bericht! Mein Sohn (9 Jahre) und ich (35) sind seid Juli 22 Vollzeitreisende 🙂 Als Single Mom bin ich natürlich noch mehr als andere auf Menschen, wie Euch angewiesen, die mich mit Erfahrungen versorgen (zumindest habe ich das Gefühl).
    Wir sind beide deutsche Staatsbürger, hatten jedoch unseren Wohnsitz in den letzten zwei Jahren in Wien. In Österreich ist die Situation ja gottseidank extrem entspannt, da es keine Schulpflicht, sondern nur eine Bildungspflicht gibt.

    Habt ihr Euch bereits mit den sogenannten Umbrella Schools vertraut gemacht? So wie ich das verstehe, gibt es akkreditierte Schulen, die einem lediglich ein Zeugnis ausstellen, dass dann auch in dem jeweiligen Land (meist USA) Gültigkeit hat. Bei der Rückkehr ins Schulsystem, bzw. für sozialversicherungstechnische Angelegenheiten (bspw. Rente) wäre es nicht schlecht so ein Dokument zu besitzen. Für Deutschland sieht es dann so aus als käme man aus den USA, wo die Kinder die entsprechende Klasse besucht haben.

    Ich freue mich auf Eure Meinungen dazu.

    Liebe Grüße aus Litauen
    Olga

    1. Jenni

      Hallo Olga! Als alleinreisende Mutter übernimmst du ja alleine die Verantwortung, insofern kann ich dein Gefühl nachvollziehen. Der Austausch mit anderen Reisenden und persönliche Erfahrungen sind für uns auch immer total wichtig. Bisher haben wir noch keine Erfahrung mit Umbrella Schools. Da wir uns aber wieder mit dem Gedanken beschäftigen, dass unsere Kinder eventuell ins deutsche Schulsystem zurückkehren, fangen wir gerade an, uns mit Clonlara zu beschäftigen. Clonlara wird häufig von reisenden Familien genutzt, um ein Zeugnis zu erhalten. Für uns wäre aber auch der Unterrichtsteil interessant, falls unsere Wahl auf Clonlara fällt, kann ich dir dann gerne mehr darüber berichten. Ich wünsche dir und deinem Sohn eine tolle Reise, viele Grüße nach Litauen, Jenni

  9. Caro

    Hallo ihr Lieben, mich interessiert brennend, worauf ich mich berufen kann, bzgl Erlöschen der Schulpflicht bei Anmeldung aus Deutschland. Wir sind abgemeldet und trotzdem lässt uns das Jugendamt nicht in Ruhe.. bin dankbar für jeden Tipp!! Liebe Grüße, Caro

  10. Caro

    Hallo ihr Lieben, mich interessiert brennend, worauf ich mich berufen kann, bzgl Erlöschen der Schulpflicht nach Abmeldung aus Deutschland. Wir sind abgemeldet und trotzdem lässt uns das Jugendamt nicht in Ruhe.. bin dankbar für jeden Tipp!! Liebe Grüße, Caro

    1. Jenni

      Hallo Caro! Wie ist denn eure Situation? Ihr habt den Wohnsitz abgemeldet und habt auch keine Wohnung zum Bezug mehr in Deutschland (vermietet ist ja ein anderes paar Schuh)? Und jetzt seid ihr auf Reisen außerhalb Deutschlands und erhaltet vom Jugendamt die Aufforderung, dass ihr einen Schulnachweis im Ausland erbringen sollt? Grundsätzlich ist es ja so, dass man schon die Schulpflicht im jeweiligen Aufenthaltsland berücksichtigen muss, jedoch gilt die Schulpflicht ja nicht als Urlauber. Ich schicke dir mal eine Email mit einem Instagram-Kontakt, die oft Familien bei dem Schritt der Schulbeurlaubung / Freilernen betreut. Liebe Grüße Jenni

      1. Anne

        Liebe Jenni,

        bitte senden mir den Kontakt auch gerne zu
        oder könntest Du noch mehr Infos zum Thema Abmelden geben?

        Wir haben uns nun für eine Abmeldung (halbes Jahr) entschieden, da das Schulamt in Bad Vilbel unsere Vorschläge für die Beschulung der Kinder während unserer Reise abgelehnt hat. Wir hatten einige Alternativbeschulungen ins Spiel gebracht und mein Mann ist Lehrer…tja…Es scheint als möchte keiner die Verantwortung übernehmen und/oder keine Tür für weitere Anfragen von Familien öffnen. Der Schulleiter verweist an das Schulamt und das Schulamt verweist auf seine Rechtsabteilung. Vom KuMi erhält man keine klare Aussage, außer man solle sich an die Schulleitung u das Schulamt wenden..

        Alles Liebe

        1. Jenni

          Hallo liebe Anne, in Hessen steht in der Schulverordnung (VOGSV) in Paragraph 3, Absatz 2: „Schülerinnen und Schüler können in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler auf ihren Antrag vom Unterricht beurlaubt werden. Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, bei einer Beurlaubung für einen Zeitraum von mehr als zwei Tagen und in Verbindung mit Ferien die Schulleiterin oder der Schulleiter…“. Wüsste daher nicht, was das Schulamt damit zu tun hat.

          Wir hatten keine Wohnung mehr in D, unseren Wohnsitz abgemeldet und die Kinder von der Schule abgemeldet. Du kannst mir gerne auch eine Email an jenni@strandfamilie.de schreiben, wenn du noch Fragen hast. Liebe Grüße Jenni

  11. Janine

    Hallöchen! Kann man sich denn so einfach aus Deutschland abmelden? Was ist dann mit dem Arbeitgeber der einen nur beuralubt hat? Oder dem Wohneigentum? Danke für die Infos vorab 🙂

    1. Jenni

      Hi Janine, ich kann dir nur mit unseren persönlichen Erfahrungen dienen. Da wir beide nicht im Angestelltenverhältnis tätig waren, kann ich dazu nichts sagen. Wichtig ist immer die Steuerfrage. Wir waren mit unserer GmbH auf Antrag in Deutschland steuerpflichtig. Wenn ihr euer Wohneigentum also während der Reise vermietet, müsst ihr diese Einnahmen auch versteuern. Oder was meinst du, bezüglich des Wohneigentums? Liebe Grüße Jenni

  12. Alex

    Richtig schöner und ausführlicher Artikel! Vielen Dank für die Insights, gerade was die Gespräche mit Lehrern angeht.

    Auf langen Reisen eignet es sich auch hervorragend Malvorlagen zur Beschäftigung der Kinder bei längeren Fahrten einzupacken. Diese sind schön kompakt, leicht und kostenlos.

    LG
    Alex

    1. Jenni

      Hey Alex. Schön, dass dir unser Artikel gefällt. Unsere Kinder hatten noch nie Interesse am Malen, daher sind alle Malvorlagen & Malbücher immer farblos weiterverschenkt worden. Liebe Grüße Jenni

  13. Alessia

    Hi Jenni, durch einen Zufall und google habe ich euere Website entdeckt und bin sehr sehr happy:) Nach 2 (!) Jahren Überlegung ziehen wir nun in Erwägung einen langen Urlaub zu machen bzw. Auswandern. Die Idee ist, ein paar Länder anzuschauen und nach 4-6 Wochen nach New Zealand zu fliegen und unser Glück zu probieren da erstmal für 1-2 Jahre zu bleiben… Ist es vielleicht ratsam doch direkt von Deutschland aus abzumelden? Kann man sich wieder mal anmelden, wenn es doch mit der Arbeit in New Zealand klappt? Wir würden diese Schulbeurlaubung wahrscheinlich vermeiden wollen. Unser Große ist nämlich schon 14 Jahre alt und es gibt kein gutes Verhältnis mit der Direktorin von seinem Gymnasium… Liebe Grüße aus NRW:)

    1. Jenni

      Hallo Alessia, da habt ihr ja spannende Ideen! Mit der Abmeldung des Wohnsitzes behaltet ihr eure Staatsbürgerschaft. Bedeutet im Falle der deutschen Staatsbürgerschaft: Im Personalausweis ist dann ein Aufkleber, dass ihr keinen Wohnsitz in D habt. Kommt ihr irgendwann wieder, meldet ihr euch wieder an. Wichtig ist es nur immer, dass ihr euch bei einer Abmeldung mit eurer steuerlichen Lage beschäftigt: Als Reisende waren wir nie in einem anderen Land gemeldet und waren auf Antrag in Deutschland weiterhin steuerpflichtig. Für euren individuellen Fall kann ich euch aber keine Beratung geben, da am besten eine Steuerberatung aufsuchen. Alles Liebe euch, Jenni

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